Rede zum Thema „Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen“ im Bundestag by Thomas de Maizire Lyrics
Rede von Verteidigungsminister Thomas de Maizière am 31. Januar 2013 im Bundestag aus Anlass der Aktuellen Stunde zum Thema „Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen“
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich bin der Fraktion der Linken dankbar für die Aufsetzung dieses Themas; das gibt uns Gelegenheit, im Deutschen Bundestag über das Thema Drohnen zu diskutieren. Ich habe die Diskussion ja letzten Sommer selber eröffnet.
Ich will versuchen, in der knappen Zeit in sieben Punkten Gründe vorzutragen, die für die Anschaffung von Drohnen sprechen, und mich mit den Gegenargumenten auseinandersetzen.
Zum ersten Punkt. Drohnen bieten technologisch in einer Weise eine kontinuierliche Aufklärung mit einer langen Stehzeit – viel länger, als jeder Pilot wach bleiben kann – und Übertragungsergebnisse, die in Echtzeit, also live, übertragen werden können, wie sie kein Flugzeug leisten kann.
Deswegen sind sie technologisch sinnvoll. Sie sind auch nicht so teuer wie Flugzeuge; denn ganz wesentliche Ausgaben für Flugzeuge haben damit zu tun, den Piloten zu schützen, zu Recht; das entfällt bei Drohnen.
Zweitens. Die Zukunft der Luftfahrt insgesamt wird ganz wesentlich in den nächsten 20, 30, 40 Jahren von dem Thema „unbemannte Luftfahrzeuge jeder Art“ geprägt sein. Das gilt jedenfalls unterhalb der Ebene der Satelliten, das gilt für das Thema Klimabeobachtung, das gilt für das Thema Verkehrsbeobachtung, das gilt für das Thema Logistik, das gilt für das Thema Luftfracht.
Deswegen haben wir auch komplizierte Zulassungsthemen, die wir nur im europäischen Verbund erörtern dürfen. Bei dieser Zukunftstechnologie muss Deutschland dabei sein. Wir können nicht sagen, wir bleiben bei der Postkutsche, während alle anderen die Eisenbahn entwickeln. Das geht nicht.
Drittens. Die Einführung von Drohnen ist auch taktisch und sicherheitspolitisch sinnvoll. Ich kann dazu viele Beispiele nennen, ich nenne hier nur mal eines.
Nehmen wir an, wir schicken eine Patrouille in eine gefährliche Gefechtssituation, oder nehmen wir an, wir haben einen KSK-Einsatz zur Verhaftung von Terroristen oder zur Rettung von Geiseln. Kein anderes Mittel ist so gut geeignet wie eine Drohne, diese Patrouille zu begleiten, aus der Luft zu beobachten, was passiert, und dann, wenn unsere eigenen Soldaten in Gefahr geraten, auch zu kämpfen und den Gegner zu bekämpfen und nicht erst Close Air Support anzufordern, der 10, 15 Minuten später kommt, gar nicht die Präzision hat und das Leben unserer Soldaten gefährdet. Das wollen wir nicht.
Nun zu den kritischen Gegenargumenten:
Viertens. Es wird gesagt, Drohnen seien völkerrechtlich problematisch, und das Grundgesetz lasse solche Waffen nicht zu. Ich will dazu sagen: Drohnen und der Einsatz von Drohnen unterscheiden sich zunächst einmal rechtlich in überhaupt keiner Weise von anderen fliegenden Plattformen oder vergleichbaren Waffensystemen.
Ob Sie einen Torpedo aus einem U-Boot abschießen, ob Sie eine Lenkrakete vom Boden abfeuern, ob Sie eine Rakete von einem Flugzeug auf den Boden abfeuern oder ob Sie eine Drohne mit Bewaffnung einsetzen und auslösen, es sind immer die gleichen Regeln, auch die gleichen rechtlichen Regeln. Das heißt für Deutschland: Grundlage für jeden militärischen Einsatz einer Drohne, insbesondere wenn sie bewaffnet ist, ist immer unser Grundgesetz, das heißt die verfassungsrechtliche Grundlage zum Einsatz von militärischer Gewalt überhaupt, also Art. 87 a und Art. 24 mit Beschluss der Regierung und Parlamentszustimmung.
Ich weiß, dass andere Staaten anders handeln. Ich sage Ihnen aber: Sie können nicht von der Einsatzart und der Einsatzmethode anderer Staaten auf das Einsatzmittel selbst schließen. Für uns gilt unser Recht und unser Grundgesetz, und das würde auch gelten bei dem Einsatz von Drohnen.
Fünftens. Es wird gesagt, mit Drohnen entsteht eine Art Computerkrieg, es entsteht eine emotionale Distanz zum Kampfgeschehen. Das ist durchaus ein gewichtiges Argument, weil es in der Debatte in der Tat schon den einen oder anderen gibt, der sagt: „Wir haben klinisch reine Kriege. Das machen wir mit dem Skalpell, das ist alles sauber.“
Ich teile diese Auffassung nicht. Es gibt keinen sauberen Krieg; es ist immer bitterernst. Insbesondere der Einsatz von Waffen ist keine Operation medizinischer Art. Es ist das Schwerste, was es zu entscheiden gibt, egal welche Waffe eingesetzt wird. Gemeint ist hier aber, dass dadurch, dass jemand an einem Monitor sitzt, eine neue Qualität entsteht. Meine Damen und Herren, das ist überhaupt nicht der Fall. Auch heute schon wird nahezu bei jeder indirekten Waffe auf einen Monitor geguckt. Der U-Boot-Schütze, der einen Torpedo abschießt, guckt auf einen Monitor. Wer eine Rakete abschießt, eine Cruisemissile, eine Interkontinentalrakete, eine Patriot-Rakete, guckt natürlich auf einen Monitor.
Ich sage Ihnen, dass ich habe das natürlich auch selbst gesehen der Blick eines Drohnenpiloten auf einen Monitor sogar viel konkreter ist als die Zielerfassung durch einen Cockpitpiloten in einem Flugzeug. Von daher hat jede Distanzwaffe, jede indirekte Waffe eine technische Überbrückungsmöglichkeit für denjenigen, der sie auslöst. In der Ausbildung muss man natürlich durch viele Dinge dafür sorgen, dass keine emotionale Distanz entsteht, aber mit Drohnen hat das nichts zu tun.
Sechstens. Sie haben auch gesagt, die Hemmschwelle von Gewalt würde bei Drohnen herabgesetzt. Das ist auch ein gewichtiges Argument, das ich oft höre. Ich habe das in einem Interview schon einmal gesagt: Egal ob man ein Flugzeug oder eine Drohne hat: Immer entscheidet ein Mensch über den Einsatz dieser Waffen. Immer! Das ist aber, glaube ich, nicht das Hauptgegenargument. Ihr Argument, hier würde die Hemmschwelle von Gewalt gesenkt, zu Ende gedacht, hieße doch im Umkehrschluss ich bitte Sie wirklich einmal, das klug zu überlegen , dass nur der, der das Leben eigener Soldaten besonders intensiv aufs Spiel setzt, sorgsam mit militärischer Gewalt umgeht. Ich sage Ihnen: Das ist zynisch und unerhört. Ich finde dieses Argument unerhört.
Es ist seit jeher die Aufgabe militärischer und politischer Führung, die eigenen Soldaten zu schützen und nicht dadurch in Gefahr zu bringen, dass man sie sozusagen der Tötung durch andere aussetzt.
Ich respektiere, dass Sie keinen Einsatz wollen, aber zu sagen, dass dadurch, dass wir ein unbemanntes Flugzeug gegenüber einem bemannten Flugzeug haben, die Hemmschwelle gesenkt würde, heißt umgekehrt, dass Sie lieber das Leben eines Piloten gefährden und auf den Einsatz dieser Waffe verzichten wollen. Das finde ich auch ethisch nicht in Ordnung, und das entspricht auch nicht meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Soldaten.
Siebtens und letztens. Es wird gesagt das ist auch ein gewichtiges Argument , mit Drohnen werde gezielt getötet. Ich sage Ihnen jetzt einmal eines: Jeder Polizist und jeder Soldat lernt in seiner Grundausbildung, gezielt zu treffen. Der Sinn des Zielens ist, dass man das trifft, was man treffen will, und nicht das, was man nicht treffen will. Wir Deutschen wissen, was Flächenbombardements sind.
Wer Kollateralschäden in der Zivilbevölkerung vermeiden will, wer nicht will, dass wir Unbeteiligte gefährden, der muss Waffensysteme entwickeln und einsetzen, die nicht flächig, sondern gezielt wirken. Ich halte das ethisch eher für einen Fortschritt als für einen Nachteil.
Aus dem Punkt, hier werde gezielt getroffen, einen ethischen oder rechtlichen Vorwurf zu machen, halte ich angesichts der Kriege und der Folgen auch für die Zivilbevölkerung , die wir erlebt haben, geradezu für ganz falsch. Ja, wir verlangen von unseren Soldaten, dass sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gezielt wirken und nicht einfach durch die Gegend ballern, und die Drohne wirkt gezielt.
Sie haben gesagt, es gebe Opfer von Drohneneinsätzen. Auch unschuldige Opfer von Drohneneinsätzen. Das ist wahr, aber auch das hat nichts mit dem Einsatz der Drohne zu tun. Es gibt Millionen von unschuldigen Opfern von Kriegen. Dass man vorbeizielen und etwas anderes treffen kann, ist klar, aber das hat nichts damit zu tun, dass wir uns bemühen, in modernen Kriegen gezielt und nicht ungezielt Wirkung zu erzielen und zu treffen. Aus der Vermeidung von Flächenwirkung einen ethischen Vorwurf zu machen, halte ich für absurd.
Meine Damen und Herren,
Aus Zeitgründen will ich jetzt gar nicht auf eine Übergangslösung oder eine deutsch-französische Lösung eingehen. Ich glaube, das können wir an anderer Stelle und in den Ausschüssen noch einmal diskutieren.
Ich will zusammenfassend sagen: Ich halte den Einsatz von Drohnen unter Einhaltung unserer bestehenden rechtlichen Regelungen für ethisch in Ordnung, und ich halte die Beschaffung von Drohnen auch für die Bundeswehr für sicherheitspolitisch, bündnispolitisch und technologisch sinnvoll.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich bin der Fraktion der Linken dankbar für die Aufsetzung dieses Themas; das gibt uns Gelegenheit, im Deutschen Bundestag über das Thema Drohnen zu diskutieren. Ich habe die Diskussion ja letzten Sommer selber eröffnet.
Ich will versuchen, in der knappen Zeit in sieben Punkten Gründe vorzutragen, die für die Anschaffung von Drohnen sprechen, und mich mit den Gegenargumenten auseinandersetzen.
Zum ersten Punkt. Drohnen bieten technologisch in einer Weise eine kontinuierliche Aufklärung mit einer langen Stehzeit – viel länger, als jeder Pilot wach bleiben kann – und Übertragungsergebnisse, die in Echtzeit, also live, übertragen werden können, wie sie kein Flugzeug leisten kann.
Deswegen sind sie technologisch sinnvoll. Sie sind auch nicht so teuer wie Flugzeuge; denn ganz wesentliche Ausgaben für Flugzeuge haben damit zu tun, den Piloten zu schützen, zu Recht; das entfällt bei Drohnen.
Zweitens. Die Zukunft der Luftfahrt insgesamt wird ganz wesentlich in den nächsten 20, 30, 40 Jahren von dem Thema „unbemannte Luftfahrzeuge jeder Art“ geprägt sein. Das gilt jedenfalls unterhalb der Ebene der Satelliten, das gilt für das Thema Klimabeobachtung, das gilt für das Thema Verkehrsbeobachtung, das gilt für das Thema Logistik, das gilt für das Thema Luftfracht.
Deswegen haben wir auch komplizierte Zulassungsthemen, die wir nur im europäischen Verbund erörtern dürfen. Bei dieser Zukunftstechnologie muss Deutschland dabei sein. Wir können nicht sagen, wir bleiben bei der Postkutsche, während alle anderen die Eisenbahn entwickeln. Das geht nicht.
Drittens. Die Einführung von Drohnen ist auch taktisch und sicherheitspolitisch sinnvoll. Ich kann dazu viele Beispiele nennen, ich nenne hier nur mal eines.
Nehmen wir an, wir schicken eine Patrouille in eine gefährliche Gefechtssituation, oder nehmen wir an, wir haben einen KSK-Einsatz zur Verhaftung von Terroristen oder zur Rettung von Geiseln. Kein anderes Mittel ist so gut geeignet wie eine Drohne, diese Patrouille zu begleiten, aus der Luft zu beobachten, was passiert, und dann, wenn unsere eigenen Soldaten in Gefahr geraten, auch zu kämpfen und den Gegner zu bekämpfen und nicht erst Close Air Support anzufordern, der 10, 15 Minuten später kommt, gar nicht die Präzision hat und das Leben unserer Soldaten gefährdet. Das wollen wir nicht.
Nun zu den kritischen Gegenargumenten:
Viertens. Es wird gesagt, Drohnen seien völkerrechtlich problematisch, und das Grundgesetz lasse solche Waffen nicht zu. Ich will dazu sagen: Drohnen und der Einsatz von Drohnen unterscheiden sich zunächst einmal rechtlich in überhaupt keiner Weise von anderen fliegenden Plattformen oder vergleichbaren Waffensystemen.
Ob Sie einen Torpedo aus einem U-Boot abschießen, ob Sie eine Lenkrakete vom Boden abfeuern, ob Sie eine Rakete von einem Flugzeug auf den Boden abfeuern oder ob Sie eine Drohne mit Bewaffnung einsetzen und auslösen, es sind immer die gleichen Regeln, auch die gleichen rechtlichen Regeln. Das heißt für Deutschland: Grundlage für jeden militärischen Einsatz einer Drohne, insbesondere wenn sie bewaffnet ist, ist immer unser Grundgesetz, das heißt die verfassungsrechtliche Grundlage zum Einsatz von militärischer Gewalt überhaupt, also Art. 87 a und Art. 24 mit Beschluss der Regierung und Parlamentszustimmung.
Ich weiß, dass andere Staaten anders handeln. Ich sage Ihnen aber: Sie können nicht von der Einsatzart und der Einsatzmethode anderer Staaten auf das Einsatzmittel selbst schließen. Für uns gilt unser Recht und unser Grundgesetz, und das würde auch gelten bei dem Einsatz von Drohnen.
Fünftens. Es wird gesagt, mit Drohnen entsteht eine Art Computerkrieg, es entsteht eine emotionale Distanz zum Kampfgeschehen. Das ist durchaus ein gewichtiges Argument, weil es in der Debatte in der Tat schon den einen oder anderen gibt, der sagt: „Wir haben klinisch reine Kriege. Das machen wir mit dem Skalpell, das ist alles sauber.“
Ich teile diese Auffassung nicht. Es gibt keinen sauberen Krieg; es ist immer bitterernst. Insbesondere der Einsatz von Waffen ist keine Operation medizinischer Art. Es ist das Schwerste, was es zu entscheiden gibt, egal welche Waffe eingesetzt wird. Gemeint ist hier aber, dass dadurch, dass jemand an einem Monitor sitzt, eine neue Qualität entsteht. Meine Damen und Herren, das ist überhaupt nicht der Fall. Auch heute schon wird nahezu bei jeder indirekten Waffe auf einen Monitor geguckt. Der U-Boot-Schütze, der einen Torpedo abschießt, guckt auf einen Monitor. Wer eine Rakete abschießt, eine Cruisemissile, eine Interkontinentalrakete, eine Patriot-Rakete, guckt natürlich auf einen Monitor.
Ich sage Ihnen, dass ich habe das natürlich auch selbst gesehen der Blick eines Drohnenpiloten auf einen Monitor sogar viel konkreter ist als die Zielerfassung durch einen Cockpitpiloten in einem Flugzeug. Von daher hat jede Distanzwaffe, jede indirekte Waffe eine technische Überbrückungsmöglichkeit für denjenigen, der sie auslöst. In der Ausbildung muss man natürlich durch viele Dinge dafür sorgen, dass keine emotionale Distanz entsteht, aber mit Drohnen hat das nichts zu tun.
Sechstens. Sie haben auch gesagt, die Hemmschwelle von Gewalt würde bei Drohnen herabgesetzt. Das ist auch ein gewichtiges Argument, das ich oft höre. Ich habe das in einem Interview schon einmal gesagt: Egal ob man ein Flugzeug oder eine Drohne hat: Immer entscheidet ein Mensch über den Einsatz dieser Waffen. Immer! Das ist aber, glaube ich, nicht das Hauptgegenargument. Ihr Argument, hier würde die Hemmschwelle von Gewalt gesenkt, zu Ende gedacht, hieße doch im Umkehrschluss ich bitte Sie wirklich einmal, das klug zu überlegen , dass nur der, der das Leben eigener Soldaten besonders intensiv aufs Spiel setzt, sorgsam mit militärischer Gewalt umgeht. Ich sage Ihnen: Das ist zynisch und unerhört. Ich finde dieses Argument unerhört.
Es ist seit jeher die Aufgabe militärischer und politischer Führung, die eigenen Soldaten zu schützen und nicht dadurch in Gefahr zu bringen, dass man sie sozusagen der Tötung durch andere aussetzt.
Ich respektiere, dass Sie keinen Einsatz wollen, aber zu sagen, dass dadurch, dass wir ein unbemanntes Flugzeug gegenüber einem bemannten Flugzeug haben, die Hemmschwelle gesenkt würde, heißt umgekehrt, dass Sie lieber das Leben eines Piloten gefährden und auf den Einsatz dieser Waffe verzichten wollen. Das finde ich auch ethisch nicht in Ordnung, und das entspricht auch nicht meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Soldaten.
Siebtens und letztens. Es wird gesagt das ist auch ein gewichtiges Argument , mit Drohnen werde gezielt getötet. Ich sage Ihnen jetzt einmal eines: Jeder Polizist und jeder Soldat lernt in seiner Grundausbildung, gezielt zu treffen. Der Sinn des Zielens ist, dass man das trifft, was man treffen will, und nicht das, was man nicht treffen will. Wir Deutschen wissen, was Flächenbombardements sind.
Wer Kollateralschäden in der Zivilbevölkerung vermeiden will, wer nicht will, dass wir Unbeteiligte gefährden, der muss Waffensysteme entwickeln und einsetzen, die nicht flächig, sondern gezielt wirken. Ich halte das ethisch eher für einen Fortschritt als für einen Nachteil.
Aus dem Punkt, hier werde gezielt getroffen, einen ethischen oder rechtlichen Vorwurf zu machen, halte ich angesichts der Kriege und der Folgen auch für die Zivilbevölkerung , die wir erlebt haben, geradezu für ganz falsch. Ja, wir verlangen von unseren Soldaten, dass sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gezielt wirken und nicht einfach durch die Gegend ballern, und die Drohne wirkt gezielt.
Sie haben gesagt, es gebe Opfer von Drohneneinsätzen. Auch unschuldige Opfer von Drohneneinsätzen. Das ist wahr, aber auch das hat nichts mit dem Einsatz der Drohne zu tun. Es gibt Millionen von unschuldigen Opfern von Kriegen. Dass man vorbeizielen und etwas anderes treffen kann, ist klar, aber das hat nichts damit zu tun, dass wir uns bemühen, in modernen Kriegen gezielt und nicht ungezielt Wirkung zu erzielen und zu treffen. Aus der Vermeidung von Flächenwirkung einen ethischen Vorwurf zu machen, halte ich für absurd.
Meine Damen und Herren,
Aus Zeitgründen will ich jetzt gar nicht auf eine Übergangslösung oder eine deutsch-französische Lösung eingehen. Ich glaube, das können wir an anderer Stelle und in den Ausschüssen noch einmal diskutieren.
Ich will zusammenfassend sagen: Ich halte den Einsatz von Drohnen unter Einhaltung unserer bestehenden rechtlichen Regelungen für ethisch in Ordnung, und ich halte die Beschaffung von Drohnen auch für die Bundeswehr für sicherheitspolitisch, bündnispolitisch und technologisch sinnvoll.
Vielen Dank.